Der Hessische Ministerpräsident hatte bereits in seiner Regierungserklärung vom 18.1.1967 auf die Notwendigkeit umfassender Reformen auf der Ebene der Gemeinden hingewiesen. In den folgenden Jahren wurden alle Gemeinden in Hessen auf ihre zentralörtliche Bedeutung hin untersucht, damit also die Voraussetzungen für die Reform geschaffen.
Ende 1969 gab es in Hessen noch 2.643 Gemeinden. Davon hatten nur 153 mehr als 5.000 Einwohner. Die Gemeinde Eisenbach zählte mit ihren 1.919 Einwohnern (Stand 31.12.1969) zu den 431 Gemeinden zwischen 1.000 und 2.000 Einwohnern. Vor allem an die 2.216 Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 2.000 (das sind über 83 % von 2.643) richtete die Hessische Landesregierung die Aufforderung, ihre Verwaltungskraft durch freiwilligen Zusammenschluss mit anderen Kleingemeinden oder durch Anschluss an eine größere Nachbargemeinde zu stärken.
Die Bildung größerer leistungsfähigerer Gemeinden durch freiwilligen Zusammenschluss sollte sich in zwei Formen vollziehen a) Bildung einer neuen Gemeinde und b) Eingliederung in eine schon bestehende und bestehenbleibende Gemeinde. Zu den wichtigsten Kriterien für die Beurteilung der Frage, wie groß eine Gemeinde nach Durchführung der kommunalen Gebietsreform sein sollte, gehörten die Einwohnerzahlen und die Entfernung der früheren selbständigen Gemeinden vom Sitz der Verwaltung. Aus der Einwohnerzahl lassen sich eine Reihe von Folgen herleiten. Nicht nur in funktioneller Hinsicht ist die Einwohnerzahl wichtig, sondern sie ist auch finanziell von erheblicher Bedeutung für eine Gemeinde. Sie ist für die Berechnung der Schlüsselzuweisung des Landes an die Gemeinden mitentscheidend. Der Hauptansatz ist für alle Gemeinden nicht gleich groß, sondern steigt mit der Einwohnerzahl. Neben der Frage der Einwohnerzahl spielte auch die Frage eine entscheidende Rolle, wie weit nach der Gebietsreform die Ortsteile vom Sitz der Verwaltung entfernt sein dürfen.
In Eisenbach reagierte man sehr früh auf diese Initiativen des Hessischen Innenministers. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eisenbach befasste sich bereits in ihrer Sitzung am 26. Mai 1970 mit der kommunalen Gebietsreform und stimmte der Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zu. Der Gemeindevorstand wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Gemeinde Eisenbach möglichst als Mittelpunkt ins Gespräch zu bringen.
In der Sitzung am 22. Januar 1971 wählte die Gemeindevertretung die Herren Berthold Hartmann, Winhold Böcher, Alfred Grimm, Bürgermeister Zöller und den 1. Beigeordneten Josef Schnierer in den Ausschuss für die Verhandlungen bei der Verwaltungsreform.
Der Landrat des Landkreises Limburg hatte mit Schreiben vom 18.1.1971 an den hessischen Minister des Innern zu der gebietlichen Neuordnung auf der Gemeindeebene Stellung genommen. Er schlug für den Raum Camberg folgende größere Zusammenschlüsse vor:
- Raum Camberg „südl. Goldener Grund“
- „mittlerer Goldener Grund“
- „nördl. Goldener Grund“
Der Landrat führt in seiner Stellungnahme aus, dass die Vertreter der Gemeinde Oberselters bisher zu erkennen gegeben hätten, dass sie einem Zusammenschluss mit den Gemeinden des Camberger Raumes gegenüber einem Zusammenschluss mit den Gemeinden Niederselters, Eisenbach und Haintchen den Vorzug geben. Bei dem Zusammenschluss „Mittlerer Goldener Grund“ sollte es sich nach den Vorstellungen des Landrates um die Gemeinden Oberselters, Niederselters, Eisenbach und Haintchen handeln. Sie hätten insgesamt 5.999 Einwohner.
Für den Fall, dass ein Zusammenschluss nicht zustande kommen sollte, weil Oberselters und Haintchen anderen Einheitsgemeinden zugeordnet würden, müssten nach den Vorstellungen des Landrates auch Niederselters und Eisenbach zusammen entweder Camberg oder dem Raum Nieder- und Oberbrechen zugeordnet werden. Der Landrat hielt es in seiner Stellungnahme vom 18.1.1971 auch für möglich, Eisenbach an Camberg und Niederselters an Nieder-/Oberbrechen anzuschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eisenbach erklärte sich in ihrer Sitzung am 17. Februar 1971 einstimmig mit der Bildung einer Einheitsgemeinde aus den Gemeinden Eisenbach, Haintchen, Niederselters und Oberselters einverstanden.
Am 23. Juli 1971 beschloss die Gemeindevertretung Eisenbach, an der Ausarbeitung des Vertragsentwurfes der Stadt Camberg und den betreffenden Gemeinden teilzunehmen. Außerdem sollte mit den Gemeinden Niederselters, Münster usw. verhandelt werden.
Mit dem Entwurf des Grenzänderungsvertrages zwischen der Stadt Camberg und den betreffenden Gemeinden erklärte sich die Gemeindevertretung am 13. August 1971 einverstanden.
Am 24. September 1971 akzeptierte die Gemeindevertretung der Gemeinde Eisenbach einstimmig den Zusammenschluss der Gemeinde Eisenbach mit der Stadt Camberg und den Gemeinden Oberselters, Erbach, Würges, Dombach, Schwickershausen und Haintchen.
Als Beauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben des Gemeindevorstandes wurde am 24. September 1971 in der Sitzung der Gemeindevertretung einstimmig Bürgermeister Paul Zöller vorgeschlagen. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Gemeindevertretung sollte von den Herren Berthold Falkenbach und Berthold Hartmann wahrgenommen werden. In Fortführung der vom Hessischen Minister des Innern vorgelegten Modellplanung für eine gebietliche Neugliederung auf Gemeindeebene hat der Hessische Minister des Innern im Oktober 1971 Vorschläge für den Landkreis Limburg unterbreitet. Die Modellplanung fasst die Gemeinden nach verschiedenen Gesichtspunkten zu sog. Gemeindegruppen zusammen.
Der Vorschlag des Hessischen Ministers des Innern vom Oktober 1971 sah eine Gemeindegruppe Selters vor. Die Gemeinden Niederselters (2.357 Einwohner), Eisenbach (1.919 Einwohner), Haintchen (727 Einwohner) und Oberselters (996 Einwohner) sollten eine Gemeindegruppe bilden. Es wurde ausgeführt, dass Eisenbach eine Wohnsitzgemeinde ist und zentralörtlich zu Niederselters tendiert. Der Innenminister bringt in seinen Vorschlägen zum Ausdruck, dass die Gemeinden Niederselters, Eisenbach, Oberselters und Haintchen nicht nur naturräumlich, sondern auch in ihrer infrastrukturellen Entwicklung zusammengehören. Für eine ausgeglichene Infrastruktur erschien es dem hessischen Minister des Innern nicht sinnvoll, die Gemeindegruppe Selters in den Raum Camberg einzubeziehen. Er führt in seiner Stellungnahme aus, dass vor allem die Gemeinden Eisenbach und Hainichen zum Raum Camberg „sehr peripher“ liegen. Die Entfernung von Haintchen nach Camberg beträgt 14 km, nach Niederselters ca. 8 km.
Hinzu kommt zu den Überlegungen, dass die Gemeinden Eisenbach und Haintchen bereits zum Mittelpunktschulbezirk Niederselters gehörten, auch war Eisenbach Mitglied des Forstbetriebsverbandes Haintchen. In Abänderung des Beschlusses vom 24. September 1971 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Eisenbach, sich mit der Stadt Camberg sowie den Gemeinden Dombach, Erbach, Haintchen, Oberselters und Schwickershausen unter gleichzeitiger entsprechender Änderung des Grenzänderungsvertrages (Wegfall der Gemeinde Würges) zusammenzuschließen. Dieser Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen gefasst.
Der Hessische Minister des Innern teilte dem Landrat des Landkreises Limburg a. d. Lahn mit Verfügung vom 24. Dezember 1971 mit, dass die Landesregierung in ihren Sitzungen am 14. und 21. Dezember 1971 mit Wirkung vom 31. Dezember 1971 den Zusammenschluss der Stadt Camberg und den Gemeinden Dombach, Erbach und Schwickershausen zur Stadt Camberg beschlossen habe. Die Anträge der Gemeinden Eisenbach, Haintchen und Oberselters auf Beteiligung an einem Zusammenschluss zur Stadt Camberg mit den Gemeinden Dombach, Erbach und Schwickershausen sind abgelehnt worden.
Nachdem die Hessische Landesregierung dem Zusammenschluss der Gemeinde Eisenbach zur Stadt Camberg und den Nachbargemeinden nicht zugestimmt hatte, beriet die Gemeindevertretung der Gemeinde Eisenbach in ihrer Sitzung am 30. Dezember 1971 über die Erhebung einer Klage zwecks Aufhebung des Beschlusses der Landesregierung vom 21.12.1971. Bei 5 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 1 Enthaltung lehnte die Gemeindevertretung die Klageerhebung ab. Gegen diesen Beschluss legte der Gemeindevorstand Widerspruch ein. Dem Widerspruch des Gemeindevorstandes gab die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 21. Januar 1972 statt. Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.12.1971 wurde somit aufgehoben.
Die Gemeindevertretung beauftragte in ihrer Sitzung am 21. Januar 1972 den Gemeindevorstand, gegen die Entscheidung der Hessischen Landesregierung vom 21.12.1971 Anfechtungs- und Verpflichtungsklage mit dem Ziel zu erheben, dass
- der Beschluss der Hessischen Landesregierung vom 21.12.1971 aufgehoben wird und
- die Hessische Landesregierung verpflichtet wird, den Zusammenschluss der Stadt Camberg, den Gemeinden Dombach, Eisenbach, Erbach, Haintchen, Oberselters und Schwickershausen auf der Grundlage der von der Stadtverordnetenversammlung bzw. der Gemeindevertretung gefassten Beschlüsse zu genehmigen.
Dieser Beschluss wurde bei 7 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen gefasst. 14 Landrat Heinz Wolf sah sich daraufhin gezwungen, die Urkunden über den Zusammenschluss der Stadt Camberg mit den Gemeinden Erbach, Schwickershausen und Dombach an den hessischen Innenminister zurückzuschicken, da die Stadt- und Landgemeinden die Annahme verweigert hatten.
Mit der Wahrnehmung der Interessen im Verwaltungsrechtsstreitverfahren wurde der Hessische Städtetag beauftragt. Anfang Februar 1972 kamen die der CDU angehörenden Mandatsträger aus Oberselters, Haintchen und Eisenbach überein, dass ihren Bemühungen zur Schaffung einer leistungsstarken Gemeinde im südlichen Teil des Landkreises Limburg-Weilburg dadurch „Nachdruck“ verliehen werden könnte, dass sich die drei Gemeinden mit dem Ziel zusammenschließen, sich nach dem erfolgreichen Abschluss des Verwaltungsstreitverfahrens geschlossen der Stadt Camberg anzuschließen.
Es wurde die Meinung vertreten, dass nur so einer evtl. beabsichtigten Aufspaltung der drei Gemeinden wirksam begegnet werden könnte. Der Hessische Minister des Innern beantragte mit Schreiben vom 6. April 1972 an das Verwaltungsgericht Wiesbaden, die Klage abzuweisen.
Die III. Kammer des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden entschied am 10.10.1972 in dem Verwaltungsstreitverfahren der Gemeinden Camberg, Dombach, Eisenbach, Haintchen, Oberselters und Schwickershausen gegen das Land Hessen, dass das Land Hessen verpflichtet wird, den Zusammenschluss der Gemeinden Camberg, Dombach, Eisenbach, Erbach, Haintchen, Oberselters, Schwickershausen auf der Grundlage der von den Vertretungen dieser Gemeinden gefassten Beschlüsse zum Zeitpunkt der Rechtskraft dieses Urteils auszusprechen.
Das Land Hessen legte gegen diese Entscheidung mit Schriftsatz vom 15.11.1972 beim Verwaltungsgerichtshof Berufung ein.
Zu einer Entscheidung kam es nicht mehr, da durch das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Limburg und des Oberlahnkreises vom 6. Februar 1974 per Gesetz die Gemeinden Eisenbach, Haintchen, Münster und Niederselters zu einer Gemeinde mit dem Namen ,,Selters (Taunus)“ zusammengeschlossen wurden. Das Neugliederungsgesetz trat am 1. Juli 1974 in Kraft.
Autor: Josef Wältermann (aus „Eisenbacher Heimatbuch“,1984, gekürzt)