Symbolbild

Am 20. Januar 1660 wurde der gemeinherrische Schultheiß von Eisenbach, Peter Bullmann, auf offener Straße im Dorf von dem „Churfürstlich Trierischen Land Einspenniger“ Ludwig Best aus Niederselters erschossen. Der Täter flüchtete nach dem Mord. Die Akten über die der Tat folgende Untersuchung sind teilweise erhalten‘, so daß sich die Vorgänge, die sich dabei abspielten, recht gut rekonstruieren lassen. Das Protokoll wurde durch den Kaiserlichen Notar und Limburger Gerichtsschreiber Jakob Schupp aufgenommen.

Die Witwe des Ermordeten und sein Sohn Johannes reichten am 26. Januar 1660 Klage bei der Gesamtherrschaft – Eisenbach war in gemeinschaftlichem Besitz von Kurtrier, der Herren von Wachenheim und von Metternich – ein. Dem Beklagten wurde zur Stellungnahme eine Frist von einem Monat eingeräumt. Es fällt auf, daß die Angelegenheit wie eine Privatklage behandelt und keineswegs ex officio verfolgt wurde, obwohl dieser kurtrierischer Untertan war, also einem der Mitherren unterstand. Die Ehefrau des Beschuldigten, Catharina Best, übergab zwei Schriften zur Verteidigung ihres Mannes, die letzte datiert vom 18. Februar, worauf festgesetzt wurde, daß der Täter sich „in loco delicti“ zu rechtfertigen habe.

Ludwig Best ließ weitere Schriftsätze zu seiner Rechtfertigung übergeben, dennoch wurde er erneut aufgefordert, sich nach Eisenbach zu begeben und Kaution zu stellen, bei Zusage sicheren Geleits. Als Termin der Verhandlung wurde der 10. Mai/30. April 1660 festgesetzt. An diesem Termin erschienen in Eisenbach der kurtrierische Amtmann Hugo Reinhard von und zu Hattstein, für Nassau-Saarbrücken bzw. Wachenheim Johann Conrad Reuter, Keller und Schultheiß in Usingen, und für Lothar Freiherrn von Metternich Adolf Anton Reineck, Keller des Freiherren von Hohenfeld, um die notwendigen Verhöre zu führen. Ludwig Best folgte jedoch seiner Vorladung nicht, sondern ließ durch seine Frau eine Entschuldigung übergeben; ebenso reichte diese eine Eingabe der Gemeinde Niederselters ein. Als ihren Beistand brachte sie den kurtrierischen Schultheißen von Camberg, Johann Wilhelm Langenbach, Simon Hartmann aus Camberg sowie Hans Philipp Bouffier, den trierischen Schultheißen von Erbach, mit. Johannes Bullmann präsentierte als Zeugen Johannes Rompel, Grafschaftsschultheiß in Eisenbach, Johannes Reichmann und Hans Trapp von Eisenbach sowie Paulus Rudolff aus Hasselbach, einen Knecht des ermordeten Schultheißen.

Die Zeugen wurden in Gegenwart beider Parteien vereidigt und auf die Folgen eines Meineides hingewiesen. Als erster Zeuge wurde Johann Rompel, Grafschaftsschultheiß und Gerichtsschöffe, vernommen. Er erklärte, daß er etwa 50 Jahre alt sei, keinem Teil befreundet noch verschwägert und keine Feindschaft gegen den Beklagten trage, er habe vielmehr diesen , ,alle Zeit für Einen guten Freund gehalten“. Zur Sache sagte er folgendes aus: ,,Alß das Harantisch Regiment zu pferdt herunter marschirt“, hätten die Eisenbacher Einwohner Einqartierung befürchtet. Als er deswegen aus dem Fenster schaute, sah er einen Reiter zur Pforte hereinkommen, den er für einen Quartiermeister gehalten habe. Dieser habe laut geschrieen, auch hätten ihn die Hunde angebellt. Zu diesem Zeitpunkt habe der Reiter keine Pistole in Händen gehabt. Vor des Schultheißen Haus habe er jedoch sein Pferd gewendet, die Pistole gezogen und geschossen, worauf ein Hund in Richtung Pforte gesprungen sei. Er, der Zeuge, sei aus seinem Haus herausgelaufen und habe erkannt, daß der Reiter Ludwig Best war. Er bemerkte jedoch nicht eher, daß der Schultheiß erschossen worden war, als bis die ,,Nachbahrn hören kreyßen“. Ludwig Best sei wieder zur Pforte hinausgeritten. Auf die Zurufe der Leute habe der Mörder mit der Hand ein Kreuz gegen sie gemacht und sei geflüchtet. Er habe gesehen, daß Ludwig Best „sich gestelt, alß wan truncken geweßen“.

Der zweite Zeuge, Johannes Reichmann, etwa 34 Jahre alt, Gerichtsschöffe in Eisenbach, bestätigte im wesentlichen diese Aussage. Er hatte sich im Hause des Schultheißen aufgehalten, als der Täter ins Dorf geritten war, und war mit Peter Bullmann zusammen auf die Straße getreten, als die Hunde den Reiter anbellten und dieser schrie „He, he!“ Als Best die Pistole zog, stieß er den Hahn auf dem Arm auf, kam jedoch nicht zurecht und spannte ihn dann mit der Hand. Dann fiel der Schuß, der Schultheiß krümmte sich und klagte , ,Ach jo, das ist mir durch mein Leib hindurch“. Darüber kam sein Sohn aus dem Haus herausgelaufen. Als er sah, daß sein Vater zu Boden sank, rief er dem Mörder zu, er solle herkommen, doch dieser ritt schweigend vondannen. Der Schultheiß hatte kein Wort mehr gesprochen. Der Zeuge sei zusammen mit dem Knecht des Schultheißen und Peter Bender nach Niederselters geritten, in der Hoffnung, Ludwig Best zu ergreifen. Dieser war jedoch offensichtlich in anderer Richtung geflohen. Als Johann Reichmann nach etwa einer Stunde nach Eisenbach zurückkam, war der Schultheiß schon zum Tode bereit gewesen. Er hätte nicht gehört, daß die Kontrahenten Streit miteinander gehabt hätten.

Der dritte Zeuge: Hans Trapp, Bauer und etwa 25 Jahre alt, stammte aus dem Eichsfeld. Er war ebenfalls im Hause des Schultheißen gewesen und mit diesem und Johann Reichmann aus dem Haus gelaufen, als Ludwig Best auf der Dorfstraße erschien. Seine Aussage deckte sich nahezu völlig mit der des Johann Reichmann. Hans Trapp habe dem Täter „ahm Gesicht ahn gesehen, das truncken geweßen“.

Der vierte Zeuge, Paulus Rudolff, Knecht des ermordeten Schultheißen, gebürtig von Hasselbach, war etwa 22 Jahre alt. Er hatte im Schuppen Holz gehackt, als Ludwig Best in Eisenbach auftauchte. Seine Schilderung deckte sich ebenfalls völlig mit denen der anderen Zeugen, selbst in solchen Einzelheiten wie das Spannen des Hahns der Pistole und das Kreuzzeichen, das der Täter vor seiner Flucht gegen seine Verfolger schlug. Nur konnte Rudolff nicht feststellen, daß Best betrunken war. Der Knecht half, den verwundeten Schultheißen ins Haus zu tragen. Dieser habe kein Wort mehr gesprochen, alß waß dem Pastor gesagt“ .

Anschließend wurde noch Anton Scheffer aus Oberselters, 20 Jahre alt und Knecht des Johann Rompel, vernommen. Angeblich hatte dieser behauptet, Ludwig Best hätte Drohungen gegen den erschossenen Schultheißen ausgestoßen. Der Zeuge erklärte, er hätte zwei Jahre bei dem Täter gedient und gehört, als Best einmal betrunken gewesen sei, daß dieser äußerte: ,,Müße noch einen zu Eyßenbach büchßen“, ohne allerdings einen Namen zu nennen. Als er jetzt von der Ermordung Peter Bullmanns gehört habe, habe er angenommen, daß mit der Drohung der Schultheiß gemeint gewesen sein müsse.

Hierauf nahmen die Amtsleute eine Ortsbesichtigung vor. Die Ehefrau des Täters wurde nunmehr befragt, ob sie noch etwas zur Verteidigung ihres Mannes vorbringen könne und ob sie eventuell zusätzliche Zeugen benennen wolle. Diese entschloß sich jedoch, offensichtlich angesichts der drückenden Last der Beweise, um Gnade zu bitten: ,, das um Gnade pitten, undt weillen arme leuthe mit kleinen Kindern, doch die barmhertzigkeit der schärpff der Richter vorgezogen zu werden Verhoffen wolten.“ Der Sohn des Schultheißen als Kläger stellte das Urteil ebenfalls , ,zu der Obrigkeit erkentniß“ und „begehret justitiam“.

Das Urteil, das aufgrund der Beweisaufnahme erging, muß überraschen: Der Täter wurde von der Anklage des Totschlags freigesprochen, jedoch wegen des dabei begangenen Exzesses zu einer unbestimmten, der Obrigkeit zu überlassenen Strafe und den Kosten verurteilt: ,,In Criminalsachen Johann Bulmann von Eysenbach und Consorten peinlichen Anklägeren ahn Einern gegen Ludtwigk Bästen von Niedernselters peinlich beklagten andern theilß wird ahn seiten Ihro Churf. Gdn. zu Trier auff die geführte Kund und Kundschafft und darauff hinc inde beschehene Submission hiemit zu recht erkant, daß peinlich beklagter von der wider Ihn ex L. Kornelia de Sicarys angestelter anklag und ordinari poen deß Todtschlags zu absolviren und zuerledigen, gleichwol wegen des bey dießer beklagter mortthat begangenen excessus in eine nach erwegung der kundbahren deß peinlich beklagten Unvermögenheit extraordinam straff/ welche lhro Churfstl. Gndn. ahnheimb gestelt wird / wie ingleichen zu abstattungk aller in dieser sach hin und wieder uffgeloffener Unkosten mißlicher ermäßigung nach zu condamniren und zu verweißen sey, alß wie derselben hiermitt respective absolvirt und erledigt condamnirt und bewießen wird.“

Es sieht so aus, als ob das Gericht zu der Ansicht gekommen ist, daß Ludwig Best den Schultheißen nicht absichtlich erschossen habe. Leider sind die Schriftsätze, die zu seiner Verteidigung eingereicht wurden, nicht erhalten, so daß man die Argumentation der Verteidiger nicht verfolgen kann. Möglicherweise hat der Täter behauptet, daß er sich durch die bellenden Hunde bedroht fühlte und auf diese gezielt habe. Schließlich könnte sich auch seine – allerdings nicht von allen Zeugen bestätigte – Trunkenheit strafmildernd ausgewirkt haben. Man wird sich natürlich auch fragen, ob der Täter nicht ein Motiv für die Mordtat gehabt haben könnte. Offensichtlich kannten sich ja alle Prozeßbeteiligten, was bei der Entfernung zwischen Eisenbach und Niederselters – Luftlinie etwa zwei Kilometer – nicht verwunderlich ist. Hier ist natürlich an die Aussage des Anton Scheffer zu denken, wonach Ludwig Best noch mit jemandem in Eisenbach abzurechnen hatte. Gegen wen sein Groll gerichtet war, konnte der Zeuge jedoch nicht sagen; ebenso war allen übrigen Zeugen von Streitigkeiten zwischen Ludwig Best und dem Schultheißen nichts bekannt. Dies dürfte auch die Richter bewogen haben, einen Racheakt auszuschließen.

Offensichtlich wurde Ludwig Best zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, aus der er im Jahre 1665 entlassen wurde. Am 9. Dezember 1665 gibt er vor dem Schultheiß und den Schöffen des Gerichts Eisenbach eine Erklärung ab, in der er nach überschwenglichen Dankesworten an den Kurfürsten für seine vorzeitige Entlassung die gänzliche Erstattung der Gerichtskosten zusagt: ,, verursachte undt aufgewendte Unkosten sicher und wircklich abzustatten, alles bey verpfändung meines gentzlichen vermögens“.

Autor: Rudolf Wolf (aus dem Eisenbacher Heimatbuch von 1984 – leicht gekürzt)

 

 

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